Eigene Fachkräfte ausbilden
Nachwuchskräfte zu finden ist aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger. Bleiben Sie wettbewerbsfähig und investieren in die Ausbildung eigener Fachkräfte, um so die wirtschaftliche Zukunft des eigenen Unternehmens zu sichern. Steigern Sie Ihre Chancen mit unserer Unterstützung, der Handwerkskammer für Ostfriesland.
Sie möchten ausbilden?
Wir geben Hilfestellungen bei Erstausbildungen, informieren über sämtliche Aspekte der Berufsausbildung oder auch Umschulung und stehen bei Ausbildungsproblemen und Konfliktsituationen beratend zur Seite.
Wer darf ausbilden?
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer das ist, stellt der Ausbildungsberater fest. Eine Ausbildungsstätte gilt in der Regel dann als geeignet, wenn sie die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln kann. Vorhandene Mängel können durch außerbetriebliche, überbetriebliche oder Verbundausbildung behoben werden.
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer für Ostfriesland stehen bei allen Fragen vor und während der Ausbildung gerne zur Verfügung.
Jörg Harms Ausbildungsberater Telefon 04941 1797-77 j.harms@hwk-aurich.de
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ergänzt die betriebliche Ausbildung in den Handwerksberufen durch praxisorientiertes Training in den Werkstätten des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer für Ostfriesland.
Die ÜLU gewährleistet trotz wachsender Spezialisierung der Betriebe und fortschreitenden technologischen Wandels für alle Lehrlinge des Handwerks
- die Vermittlung einer breiten Grundausbildung
- die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung zum Ausgleich für Spezialisierung
- die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren
und ist deshalb unverzichtbarer Pflichtbestandteil der handwerklichen Ausbildung. Die Kosten werden von den Betrieben getragen und durch Zuschüsse des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ermäßigt.
Traute Köster Sachbearbeiterin für Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen Telefon 04941 1797-42 t.koester@hwk-aurich.de
Ausbildungsfinanzausgleich (AFA)
Die Handwerkskammer für Ostfriesland unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei der Durchführung der Berufsausbildung, indem sie in ihrem Berufsbildungszentrum die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in verschiedenen Ausbildungsberufen als verlängerte Werkbank für ihre Mitgliedbetriebe durchführt. In einigen Berufen wurden die ostfriesischen Innungen mit der Durchführung der Lehrgänge betraut.
Das Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer für Ostfriesland hat den Anspruch, modern und am Stand der Technik mit qualifizierten Mitarbeitern auszubilden. Eine solche qualitätssichernde Ausbildung verursacht Kosten.
Der Bund, das Land Niedersachsen und die Europäische Union unterstützen ausbildende Betriebe durch Zuschüsse zu den ÜLU-Kosten. Der verbleibende Restbetrag, wird als Sonderbeitrag Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) von ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben sowie von Betrieben, die keine Ausbildungsbefugnis haben gleichermaßen erhoben.
Der Sonderbeitrag Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) ist somit ein Solidarbeitrag, durch den die Berufsgruppen gemeinsam dazu beitragen, den gewerblichen Nachwuchs im Handwerk zu sichern.
Hilfestellung in der Ausbildung
Wenn ein Auszubildender beeinträchtigt oder sozial benachteiligt ist, können Jugendliche ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch nehmen. Diese Hilfestellung gibt es bei Nachholbedarf in Fachtheorie und -praxis, bei Sprachproblemen, Prüfungsangst und Problemen im sozialen oder betrieblichen Umfeld. Die Teilnahme an abH-Maßnahmen der Agentur für Arbeit ist für Betriebe und Auszubildende kostenlos.
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ)
Als betriebliches Langzeitpraktikum von sechs bis zwölf Monaten dient die Einstiegsqualifizierung (EQ) jungen Menschen unter 25 Jahren als Brücke in die Berufsausbildung. Die Agentur für Arbeit erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 231,00 Euro monatlich und einen Zuschuss zur Sozialversicherung in Form einer Pauschale von 116,00 Euro. Der Antrag auf eine Förderung ist vor Beginn der Vertragslaufzeit bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Die Handwerkskammer für Ostfriesland berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit EQ. Betriebe können der Handwerkskammer oder der Agentur für Arbeit freie Plätze melden.
Die Qualifizierungsbausteine für die EQ gelten zur Zeit für die folgenden Ausbildungsberufe:
Prüfungsberatung (außer Meister)
- Gesellen- und Abschlussprüfungen für Lehrlinge von Nicht-Innungsmitgliedern in fast allen handwerklichen und einigen kaufmännischen Berufen
- Umschulungsprüfung in handwerklichen Berufen
- Werkausbildung für körperlich, geistig und seelisch Behinderte, soweit für sie besondere Ausbildungsregelungen erforderlich sind
Nadine Czerlikowski Telefon 04941 1797-12 n.czerlikowski@hwk-aurich.de
Teilzeitausbildung
Seit 2020 auch ohne besonderen Grund möglich.
Wer den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchte, musste bislang einen besonderen Grund wie Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen nachweisen. Das ist seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr erforderlich. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes steht die Teilzeitausbildung allen offen. Einzige Voraussetzung: Lehrling und Betrieb müssen sich einig sein. Beide Parteien können eine Verkürzung um bis zu 50 Prozent der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbaren. Dabei verlängert sich im Gegenzug die Ausbildungsdauer um die gekürzte Zeit. Die Ausbildungsvergütung vermindert sich entsprechend der tatsächlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.
Wenn also zum Beispiel Lehrling und Betrieb eine Verkürzung von 40 auf 32 Stunden pro Woche, also 20 Prozent weniger, vereinbaren, dann verlängert sich die Ausbildungsdauer von 36 auf 43,2 Monate. Da angefangene Monate abgerundet werden, sind im Ausbildungsvertrag 43 Monate einzutragen. Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend gekürzt, also ebenfalls um 20 Prozent.
Durch die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung haben sich Vorteile für beide Seiten ergeben. Denn wer bisher aufgrund seiner persönlichen Situation eine Vollzeitausbildung ausgeschlossen hat, erhält nun die Chance sich zu bewerben. Für Betriebe erweitert sich hingegen die Auswahl an Bewerbern. Informationen zur Teilzeitausbildung geben die Ausbildungsberater der Handwerkskammer und sind auch im Flyer „Berufsausbildung in Teilzeit“ des Zentralverbandes des deutschen Handwerks zu finden.
Jörg Harms Ausbildungsberater Telefon 04941 1797-77 j.harms@hwk-aurich.de
Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren
Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland hält an. Viele Inhaber von Handwerksbetrieben wollen den ankommenden Menschen eine berufliche Perspektive bieten. Doch bei der Vielzahl unterschiedlicher Regelungen ist es schwierig, den Durchblick zu bewahren. Unsere Tipps helfen Ihnen dabei.
Das sollten Sie bei der Einstellung beachten:
Suchen Sie Kontakte und Informationen bei Asylvereinen und dem Ehrenamt in Ihrem Ort. Die ehrenamtlichen Helfer haben direkten Kontakt zu den Menschen, haben deren Qualifikation oft bereits abgefragt und können sie auch persönlich einschätzen. Sie unterstützen den Einstellungsprozess und begleiten die geflüchteten Personen meist auch noch während der Beschäftigung.
Während des Asylverfahrens gilt grundsätzlich eine Aufenthaltsgestattung. Nach Abschluss des Asylverfahrens erhalten die Flüchtlinge entweder eine Aufenthaltserlaubnis (Asyl gewährt) oder eine Duldung (nach Ablehnung des Asylverfahrens ist eine Ausreise nicht möglich). Je nach Status müssen Arbeitserlaubnisse eingeholt und andere Anforderungen geklärt werden.
Bietet die Berufsschule eine vorbereitende Klasse für Flüchtlinge an? Unter welchen Gegebenheiten kann der Azubi den Berufsschulunterricht besuchen? Auch die Anfahrt zu den Schulen ist abzuklären, da geflüchtete Personen oft auf das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.
Ist eine geförderte Einstiegsqualifizierung (sechs bis zwölf Monate Praktikum) möglich? Hierbei kann die geflüchtete Person zunächst auf Basis eines Praktikums in den Betrieb hineinwachsen und gegebenenfalls Deutschkenntnisse ausbauen. Der Betrieb wird durch die Förderung zudem durch die Agentur für Arbeit finanziell entlastet.
Holen Sie sich bei der Ausländerbehörde die Erlaubnis für konkrete Praktika, Ausbildungen oder Anstellungen der Flüchtlinge ein. Denn unabhängig von einer allgemeinen Arbeitserlaubnis müssen auch die konkreten Beschäftigungsverhältnisse genehmigt werden.
Maike Tischner Telefon 04941 1797-71 m.tischner@hwk-aurich.de
Integrationsprojekt Fachkräfte für das Handwerk (IFHa)
Ausländische Fach- und Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt integrieren
Das IHFa Projekt bringt Betriebe und Geflüchtete zusammen. Es hat das Ziel, offene Lehr- und Arbeitsstellen mit Geflüchteten und/oder Zugewanderten zu besetzen. Dazu führt es Maßnahmen der Berufsorientierung und Eignungsfeststellung durch, vermittelt in Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung. Außerdem berät und begleitet es Geflüchtete und Unterstützer sowie interessierte Betriebe.
- Wir unterstützen Sie als Handwerksbetrieb zu allen Fragen der Einstellung von Geflüchteten und Zugewanderten und unterstützen Sie auch während der Ausbildung bzw. der Eingliederung in den Betrieb
- Zugewanderten und Geflüchteten bieten wir Unterstützung bei der Berufsorientierung, der Suche nach Sprachkursen an und vermitteln in Praktika, Ausbildung und Beschäftigung.
IFHa-Projektinformationen
Das IFHa-Projekt steht für Integrationsprojekt Fachkräfte für das Handwerk. Es wird seit dem 01. April 2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gefördert und von sechs niedersächsischen Handwerksorganisationen durchgeführt.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, damit wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren können!
Integrationsprojekt Fachkräfte für Handwerk – Geflüchtete und Zugewanderte in Ausbildung und Beschäftigung
Aktuelle Jobangebote
Die größte und bekannteste Jobbörse in Deutschland JOBBÖRSE.de bietet Arbeitgebern und Geflüchtete kostenlos ihre Dienste an:
- Geflüchtete finden dort aktuelle Jobs für Geflüchtete und können zusätzlich ihr Bewerbungsprofil kostenlos eintragen.
Die Stellenangebote werden passend zum Bewerberprofil selektiert und passende Jobs werden regelmäßig per Email an registrierte Bewerber geschickt. - Für Arbeitgeber gibt es einen Leitfaden mit wichtigen Fragen zum Thema „Ausbildung bzw. Beschäftigung von Flüchtlingen“, sodass interessierte Arbeitgeber alle wichtigen Aspekte bei der Beschäftigung berücksichtigen können.
Vertiefte Berufsorientierung für Flüchtlinge im Handwerk (BOF)
Viele Handwerksbetriebe suchen motivierte Auszubildende. Eine handwerkliche Ausbildung stellt eine hervorragende berufliche Perspektive dar. Um sich noch intensiver auf eine Ausbildung im Handwerk vorzubereiten, haben junge Flüchtlinge die Möglichkeit, 13 Wochen lang vertiefte Einblicke in bis zu drei Ausbildungsberufen zu erhalten.
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre Eignung und Neigung zu überprüfen. Während dieser Zeit werden sie berufsbezogen sprachlich weiter qualifiziert und von
einer sozialpädagogischen Fachkraft individuell begleitet. Die Berufsorientierung gliedert sich in Werkstatttage und ein anschließendes Betriebspraktikum.
Die Werkstatttage dauern neun Wochen und können in den folgenden Berufsfeldern absolviert werden:
- Elektrotechnik
- Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik (SHK)
- Metalltechnik
- Kfz-Technik
- Holztechnik (Tischler)
- Bautechnik (Maurer)
Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen während der Werkstatttage entscheiden sich die Teilnehmenden für einen Ausbildungsberuf. Diesen lernen sie während einer vierwöchigen Betriebsphase in einem Handwerksunternehmen näher kennen.
Werkstatttage: Auf Anfrage
Betriebsphase: Auf Anfrage
Teilnehmen können junge Flüchtlinge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge
oder Asylbewerber/innen bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sein, - das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- deutsche Sprachkenntnisse i.d.R. mindestens auf
dem Niveau B1 (GER) nachweisen, - einen Integrationskurs oder entsprechende schulische Maßnahmen bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben.
Das BOF-Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.