Öffentlichkeitsarbeit der Handwerkskammer

Wir halten viele Informationen zum ostfriesischen Handwerk für Sie bereit: Auf folgenden Seiten finden Sie aktuelle Pressemitteilungen, Artikel, Konjunkturberichte und Informationen zur Imagekampagne des deutschen Handwerks. Oder werfen Sie einen Blick in unsere Kammerzeitung „Norddeutsches Handwerk“.

Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen, hoheitlichen Aufgaben oder den neuesten Zahlen und Fakten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei Bedarf vermitteln wir darüber hinaus Interviews mit fachkundigen Gesprächspartner/innen. 

Ansprechpartnerinnen:

Jacqueline Stöppel Pressereferentin Telefon 04941 1797-63 Mobil 0170 9021947 j.stoeppel@hwk-aurich.de

Wiebke Feldmann Pressereferentin Telefon 04941 1797-20 w.feldmann@hwk-aurich.de

Pressefotos

Hier stellen wir Ihnen Pressebilder zum Download zur Verfügung.

Der Abdruck der Bilder ist im Rahmen redaktioneller Berichterstattung honorarfrei. Sofern keine andere Quelle angegeben ist, bitten wir die Quellenangabe
„Foto: Handwerkskammer für Ostfriesland“ zu berücksichtigen.

Verwendungsnachweis bzw. Belegexemplar bitte an die:
Handwerkskammer für Ostfriesland
Pressestelle
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Ehrenurkunden

© HWK

Es gibt viele Anlässe, auf die Betriebsinhabende oder Beschäftigte stolz sein können! Ein Betriebsjubiläum oder auch eine langjährige Beschäftigung sind mit Recht ein Grund zum Feiern.

Meisterjubiläen
Der Ehrenmeisterbrief kann an Betriebsinhabende, auch ehemalige Betriebsinhabende, und Arbeitnehmende verliehen werden, wenn diese Person im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer wohnt und das 50-jährige Meisterjubiläum begangen wird. Zum 25., 40. oder 60. Meisterjubiläum wird eine Ehrenurkunde verliehen.

Betriebsjubiläen
Für Betriebsjubiläen werden Urkunden durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn der Betrieb 25, 40, 50, 75, 100 und um je 25 Jahre länger besteht.

Arbeitsjubiläen
Urkunden für Arbeitsjubiläen werden auf Antrag des Betriebsinhabenden, einer Handwerksorganisation oder auf eigenen Antrag durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn die/der Arbeitnehmer/in 25, 40 oder 50 Jahre ununterbrochen im gleichen Handwerksbetrieb tätig war.