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Leistung wird gefördert

Sie möchten sich weiterbilden und beruflich voran kommen? Dann starten Sie noch heute. Für Ihren Weg gibt es verschiedene Unterstützungen, je nachdem welchen Anspruch Sie haben. Informieren Sie sich hier oder sprechen mit uns über Ihre Möglichkeiten.

Handwerk und Hochschule

Die gegenseitige Bedeutung der Bereiche Hochschulen und Handwerk hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. In Niedersachsen haben Meisterinnen und Meister die Möglichkeit, an einer Hochschule oder Universität ohne jede fachliche Einschränkung zu studieren. Außerdem gibt es eine Reihe sogenannter dualer Studiengänge, die sich besonders für Handwerker eignen. 

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Weitere Informationen erhalten Sie hier

Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen

Begabtenförderung

Besonders begabte Absolventen und Absolventinnen einer handwerklichen Ausbildung können einen Zuschuss für anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen erhalten. Auch Sprachkurse im Ausland oder Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung können gefördert werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

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Gefördert werden können begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind. 

Die Qualifizierung wird nachgewiesen:

  • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder Berufsschule

Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von bis zu 8.700 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhe Anforderungen zugrunde legen.

Aufstiegs-BAföG räumt Steine aus dem Weg

(ehemals Meister-BAföG)

Der Weg zum Handwerksmeister ist steinig – aber Aufstiegs-BAföG kann den einen oder anderen Stein aus dem Weg räumen. Die Handwerkskammer für Ostfriesland fordert deshalb alle Gesellen, die den Meistertitel anstreben, auf, Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Die Kammer berät die Antragsteller gerne ausführlich.

Neben der Meisterausbildung sind die Fortbildung zum/r Geprüften Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung, aber auch die Weiterbildungen zum Gestalter, Umweltschutzberater oder Restaurator im Handwerk förderungsfähig. Förderfähige Maßnahmen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und als Aufstiegsfortbildung anerkannt sein. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

Neben den Unterhaltsbeiträgen können die angehenden Meister zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen, um Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu finanzieren. Diese Darlehen können auch Geförderte in Teilzeitmaßnahmen in Anspruch nehmen. Sie werden einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.

Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

In Ausnahmefällen (zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen) kann die Kursgebühr teilweise von der Arbeitsagentur erstattet werden. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers. Fragen Sie daher auf jeden Fall bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur nach.

In einigen Fällen wird ein sogenannter Bildungsgutschein für Weiterbildungsqualifizierungen ausgegeben. Infrage hierfür kommen beispielsweise Arbeitssuchende, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II haben oder Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Förderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Weiterbildungsangebot sichert ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten eine solide Grundlage für eine zivilberufliche Eingliederung nach der Bundeswehrzeit. Hierbei arbeitet der BFD auch in Kooperation mit der Handwerkskammer für Ostfriesland zusammen.

Konkreten Fragen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen über den BFD beantworten die zuständigen Förderberater des Berufsförderungsdienstes an den jeweiligen Dienststandorten.